Pflicht zum Winterreifen?
Bereits im September diesen Jahres pfiff es durch den Blätterwald: es solle künftig eine Winterreifenpflicht geben. Anlass der Aufregung war ein Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg, der einem zu einem Bußgeld verurteilten Kläger mit Sommerreifen recht gab. Die Auffassung des Klägers war nämlich, dass er mit geeigneten Reifen unterwegs war, ganz wie das Gesetz es verlange. Woher sollte der Kläger nun wissen, dass seine Reifen nicht geeignet waren?
Dieser Argumentation folgte das OLG in seinem Beschluss, 2 SsRs 220/09 vom 9.7.2010. Die Straßenverkehrsordnung StVO § 2 Abs. 3 a schreibt nämlich bislang bei einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkarte in Flensburg lediglich vor: “Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage”. Kläger wie Richter befanden, dass sich der Gesetzgeber hier mit einer vagen Formulierung darum gedrückt hat zu erklären, was denn eine geeignete Bereifung sei. Die Entscheidung, wer eine Ordnungswidrigkeit begeht und wer nicht würde dadurch sozusagen willkürlich.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat nun angekündigt, die notwendigen Klarstellungen in der StVO am morgigen Donnerstag, 7.10.2010 mit seinen landesministerialen Kolleginnen und Kollegen zu beraten. Er wolle eine “konkrete Winterreifenpflicht” festlegen, die solange Bestand haben solle, bis sie durch eine gesamteuropäische Verordnung abgelöst werden kann. Ein erstaunlicher Knackpunkt bei dieser Regelung liegt übrigens darin, dass es keine gültige Definition darüber gibt, was einen Winterreifen eigentlich ausmacht. Die Hersteller können im Prinzip selbst entscheiden, ob sie einen Reifen als Winterreifen (”Matsch und Schnee” – M+S) deklarieren, oder nicht.
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