Ab dem ersten Oktober 2010 gelten für die Münchener Umweltzone schärfere Regeln. Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen die Umweltzone dann nicht mehr befahren. Es droht ein Bußgeld von 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Voraussichtlich bis zum Ende des Jahres soll übergangsweise die Bestrafung aber noch ausgesetzt werden.
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Seit dem Altertum sehnte sich die Menschheit nach einem Fortbewegungsmittel, mit dem größere Strecken fortgelegt werden konnten. Als erst das Rad erfunden war, bastelte man sich provisorische Karren mit Rädern mithilfe derer schwere Güter der Landwirtschaft von A nach B transportiert werden konnten. Als schließlich jemand auf die Idee kam, Pferde vor den Karren zu [...]
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In vielen deutschen Ballungsräumen gibt es mittlerweile Umweltzonen. In diesen Bereichen werden an die Fahrzeuge besondere Umwelt-Anforderungen gestellt. Die Fahrzeuge benötigen in den Umweltzonen eine Ausnahmegenehmigung in Form einer Umweltplakette.
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